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Ratzia Propasta 250 ml

Jetzt nur 10,80 EUR Unser bisheriger Preis 12,95 EUR Sie sparen 17% / 2,15 EUR
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Preis ohne Steuer: 9,00 EUR
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Art.Nr.: 700301504
Angebot gültig bis:23.08.2024

  • Produktbeschreibung

    Gebrauchsfertiger Köder zur Anwendung in manipulationssicheren Köderstationen oder verdeckt und gleichermaßen zugriffsgeschützt in Bereichen, die für Kinder und Nicht- Zieltiere unzugänglich sind.

    Gegen Mäuse (Mus musculus)
    Innenraum und Außenbereich um Gebäude: 10 g Köder pro Köderstation.
    Wenn mehr als eine Köderstation benötigt wird, sollte der Mindestabstand zwischen den Köderstationen 3 Meter betragen.

    Gegen Wanderratte (Rattus norvegicus)
    Innenraum, Außenbereich um Gebäude und offenes Gelände, Mülldeponien: 60 g Köder pro Köderstation.
    Wenn mehr als eine Köderstation benötigt wird, sollte der Mindestabstand zwischen den Köderstationen 5 Meter betragen.

    Anwendung:
    zur Bekämpfung von Nagern in Lager- und Vorratsräumen, landwirtschaftlichen Betrieben, Haushalten, im Freien und Mülldeponien
    Das Produkt kann mit Standard-Kartuschenpistolen ausgebracht werden.

    Wirkstoff:

    • 0,04 g/kg Brodifacoum
    • Zulassungsnr. AT-0008109-0000

    Gesetzgebung:

    • Wir weisen darauf hin, dass ein Verkauf von Rodentiziden nur an sachkundige Verwender möglich ist! Bitte senden Sie uns bei Ihrer Bestellung, eine Kopie Ihres Sachkundenachweises mit!  
    • Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch erst Etikett und Produktinformation lesen.
    • Berufsmäßiger Verwender, Sachkundige Verwender (Landwirt) – dieser Artikel unterliegt der ChemVerbotsVerordnung!
    • Mit dem Kauf bestätigen Sie Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde nach ChemVerbotsV bzw. nach PflSchG oder Mitarbeiter öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten zu sein bzw. die Produkte nicht selbst anwenden sondern von einer der vorgenannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden lassen und mindestens 18 Jahre alt zu sein
    • Die Verwendung durch nicht-sachkundige oder private Verwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
    • Änderung der Gebindegröße und Wirkstoffkonzentration je nach aktueller Zulassung und Gesetzgebung vorbehalten
  • Diesen Artikel haben wir am 14.12.2023 in unseren Katalog aufgenommen.