Mit der Nutzung unseres Shops erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.   Mehr Informationen
Einverstanden

Ratzia Blocks 5.0, 3kg

35,00 EUR
inkl. 20 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Preis ohne Steuer: 29,17 EUR
Lieferzeit: 3-4 Tage
Art.Nr.: 700301613

  • Produktbeschreibung

    Feuchtigkeitsunempfindlicher Köderblock gegen Ratten  und Mäuse speziell in der Kanalisation

    Eigenschaften:
    Ratzia Blocks ist ein gebrauchsfertiger Block-Köder zur Bekämpfung von Mäusen und Wanderratten, der auch nach einmaliger Aufnahme wirksam ist. Der Tod von Nagern erfolgt nach wenigen Tagen (3-5) nach der Aufnahme, ohne dass ein Verdacht für die anderen Nager in der Kolonie entsteht. Ratzia Blocks enthält eine ausgewogene Mischung von für Nager attraktiven Zutaten; sein Anteil an Paraffin macht den Köder besonders widerstandsfähig gegen feuchte Bedingungen. Der Block hat ein zentrales Loch, um in Köderboxen befestigt zu werden.
    Die Rillen erleichtern den Nagetieren das Beiβen.

    Anwendungsbereich: 

    • Anwendung in und um Gebäude (Innenraum-Anwendung und Anwendung im Außenbereich nur um Gebäude) und in der Kanalisation.

    Aufwandmenge für den Zielorganismus Hausmaus:

    • Geringer Befall: bis zu 50 g (2 Blöcke) Köder pro Köderbox oder verdeckter Köderstelle im Abstand von 5 Metern.
    • Starker Befall: bis zu 50 g (2 Blöcke) Köder pro Köderbox oder verdeckter Köderstelle im Abstand von 2 Metern.

    Aufwandmenge für den Zielorganismus Wanderratte:

    • In und um Gebäude – Geringer Befall: bis zu 100 g (4 Blöcke) Köder pro Köderbox oder verdeckter Köderstelle im Abstand von 10 Metern.
    • In und um Gebäude – Starker Befall: bis zu 100 g (4 Blöcke) Köder pro Köderbox oder verdeckter Köderstelle im Abstand von 5 Metern.
    • In der Kanalisation: bis zu 150 g (6 Blöcke) Köder pro Köderstelle.

    Anwendung in öffentlichen Bereichen: 

    • Während der Verwendung von Ratzia Blocks sind die betroffenen Gebiete entsprechend zu kennzeichnen.
    • Zudem sind allgemein verständliche Warnhinweise auf das Risiko der Primär- und Sekundärvergiftung durch Antikoagulanzien im Bereich der Anwendung anzubringen und zusätzliche Angaben zu Ersthilfe-Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung ergriffen werden können, zu machen.

    Anwendung in der Kanalisation: 

    • Bei Auslegung der Köder in der Kanalisation ohne Köderboxen müssen die Köder so befestigt werden, dass kein leichtes Wegspülen oder eine rasche Verschleppung durch die Zieltiere möglich ist.
    • Die Köder sind oberhalb der Hochwassermarke sicher zu befestigen.
    • Köder müssen in der Art ausgelegt werden, dass das Risiko des Verzehrs durch Kinder oder Nicht- Zielorganismen auf ein Minimum beschränkt ist.

    Anwendung:

    • Für sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender (Landwirt).
      Der Festköder Difenacoum ist für folgende Anwendungsbereiche zugelassen: In und um Gebäude, auf Mülldeponien, im offenen Gelände sowie in der Kanalisation.

    Wirkstoff:

    • Bromadiolon 0,05 g/kg (= 0,005%)

    Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

    Gesetzgebung:

    • Wir weisen darauf hin, dass ein Verkauf von Rodentiziden nur an sachkundige Verwender möglich ist!
      Bitte senden Sie uns bei Ihrer Bestellung, eine Kopie Ihres Sachkundenachweises mit! (z.B. Pflanzenschutznachweis)

       
    • Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch erst Etikett und Produktinformation lesen.
    • Berufsmäßiger Verwender, Sachkundige Verwender (Landwirt) – dieser Artikel unterliegt der ChemVerbotsVerordnung!
    • Mit dem Kauf bestätigen Sie Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde nach ChemVerbotsV bzw. nach PflSchG oder Mitarbeiter öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten zu sein bzw. die Produkte nicht selbst anwenden sondern von einer der vorgenannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden lassen und mindestens 18 Jahre alt zu sein
    • Die Verwendung durch nicht-sachkundige oder private Verwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
    • Änderung der Gebindegröße und Wirkstoffkonzentration je nach aktueller Zulassung und Gesetzgebung vorbehalten
  • Diesen Artikel haben wir am 24.11.2021 in unseren Katalog aufgenommen.