Produktbeschreibung
Auslegefertig portionierter Köderblock zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen
Eigenschaften:
- Köderblöcke sind witterungsbeständig und wasserabweisend
- Die Blockform kommt dem Nagebedürfnis von Ratten/Mäusen entgegen
- Zum Einsatz im Hygienebereich und Gebäuden
- An stark frequentierten Stellen (Schlupfwinkel, Laufwege, etc.) 20 g Blöcke in Köderstationen ausbringen (Befestigung durch die Löcher)
- 100 g Blöcke eignen sich hervorragend zur direkten Platzierung in der Kanalisation (abhängen mittels Draht von Kanalabdeckung)
- Alle Produkte enthalten Bitterstoff zur Verhinderung der Aufnahme durch Nichtzielorganismen (z.B. Kinder)
- Blöcke eignen sich besonders für die Anwendung in einer Umgebung mit hoher Feuchtigkeit, z.B. Kanalisation. Unsere Köderblöcke sind sehr attraktiv durch die Beimengung von Getreidestücken
Wirkstoff:
- Wirkstoff: Difenacoum 0,05g / kg
- Difenacoum und Bromadiolon sind die bekanntesten Wirkstoffe der 2. Generation und werden seit Jahren im Haushalt, in Komunen und in der Landwirtschaft zur Ratten- und Mäusebekämpfung eingesetzt. Sekundärvergiftungen sind bei diesen beiden Wirkstoffen bei richtiger Anwendung keine Gefahrenquelle.
- Gehen Sie verantwortungsvoll bei der Anwendung von Rodentiziden vor und lesen Sie stets aufmerksam die Kennzeichnung und die Anleitungen zur Anwendung des jeweiligen Produkts.
Anwendung:
- Gegen Ratten ca. 100 - 200 g / Köderstation alle 10 - 20 m
- Gegen Hausmäuse ca. 20 g / Köderstation alle 3 - 5 m
- Alle Produkte enthalten Bitterstoff zur Verhinderung der Aufnahme durch Nichtzielorganismen (z.B. Kinder)
- Die Schadnager sterben nach 5 - 14 Tagen an inneren Blutungen
Gesetzgebung:
- Wir weisen darauf hin, dass ein Verkauf von Rodentiziden nur an sachkundige Verwender möglich ist! Bitte senden Sie uns bei Ihrer Bestellung, eine Kopie Ihres Sachkundenachweises mit! (z.B. Pflanzenschutznachweis, Rodentizidausweis)
- Berufsmäßiger Verwender, Sachkundige Verwender (Landwirt) – dieser Artikel unterliegt der ChemVerbotsVerordnung!
- Mit dem Kauf bestätigen Sie Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde nach ChemVerbotsV bzw. nach PflSchG oder Mitarbeiter öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten zu sein bzw. die Produkte nicht selbst anwenden sondern von einer der vorgenannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden lassen und mindestens 18 Jahre alt zu sein
- Die Verwendung durch nicht-sachkundige oder private Verwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Änderung der Gebindegröße und Wirkstoffkonzentration je nach aktueller Zulassung und Gesetzgebung vorbehalten
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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