Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich: Für alle unsere Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
2. Vertragsabschluß: Wenn mündlich oder fernmündlich Kaufverträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens bzw. der Rechnung maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
3. Lieferung: Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Zeit abzurufen. Wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilleggung, Streik oder ähnliche Umstände – auch bei unseren Lieferanten – unmöglich oder übermäßig erschwert wird, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit. Diese Ereignisse berechtigen uns auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung seitens ihrer Vorlieferanten sind wir von unseren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der zu liefernden Ware getroffen haben. Wir verpflichten uns in diesem Fall die Ansprüche gegen die Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten. Transportkostenerhöhungen, Tarif Änderungen, Eis-, Hoch-, oder Niedrigwasserzuschläge können dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgt. Falls nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand national auf Kosten des Käufers, wenn der Netto-Warenwert weniger als 300,- € beträgt. In diesem Fall werden Transportkosten bis zu € 8,- netto/Paket an den Käufer berechnet. Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von mehr als 300,- € erfolgt die Lieferung Frei Hof, außer bei gekennzeichneten Artikeln. Für alle Sendungen wird eine Transportversicherung abgeschlossen, die die Beschädigungen auf dem Transport abdeckt. Schäden müssen sofort bei der Zustellung der Ware beim Transporteur angemeldet werden. Der Versand international erfolgt zu individuell vereinbarten Preisen.
4. Verpackung: Die Ware wird in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Empfänger unverzüglich zu entleeren und in einwandfeiem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.
5. Gewährleistung: 5.1. Ist der Käufer Unternehmer, behalten wir uns vor, nachzubessern oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Bei Unternehmern gilt eine Gewährleistung von einem Jahr. 5.2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 5.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 5.4. Rügen wegen Offensichtlich mangelhafter oder abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 3 Werktagen nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Mängelrügen berechtigen nur zur Minderung. Wir haften nur für grobes Verschulden im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Empfänger direkt bei der Ablieferung bei dem jeweiligen Transportunternehmen (Paketdienst/Spedition) zu reklamieren oder vor der Übernahme der Sendung bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen das Transportunternehmen nicht erlischt. 5.5. Ist der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurückgetreten, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Diese gilt nicht, wenn auf unserer Seite Arglist vorliegt. 5.6. Ist der Kunde Unternehmer, beläuft sich die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Reparaturleistung, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Bei Reparaturleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Die vorstehende Ausschlussfrist wegen der nicht rechtzeitigen Anzeige eines Mangels bleibt hiervon unberührt. 5.7. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 5.8. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag; Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile; Schäden durch unsachgemäße Behandlung.
6. Zahlung: Falls nicht anders vereinbart ist, hat die Zahlung netto ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen.
7. Leistungsstörungen: Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert oder vereinbarte Ratenzahlung nicht einhält. Wir können in diesen Fällen auch ohne Setzung einer Nachfrist und ohne Ablehnungsanordnung die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertverminderung verlangen. Bei Annahmeverzug des Käufers können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Wir können die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und die Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- und Einkommensverhältnisses oder eine erhebliche Vermögensgefährdung beim Käufer eintritt.
8. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erlangen wir ein Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung entspricht. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache; der Käufer verwahrt dies für uns. Der Käufer hat die uns gehörenden Waren auf unser verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämie zu Lasten des Käufers zu leisten. Der Käufer ist zu Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Waren, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügung über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung der Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an uns ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen wir durch Vermischung oder Vermengung Miteigentum erworben haben, tritt der Käufer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der unserem Miteigentumsanteil an den veräußerten Waren entspricht, an uns ab. Veräußert der Käufer Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt einen Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an uns ab. Der Käufer ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder uns die Abtretungsanzeigen auszuhändigen.
9. Haftung: Wir haften nur für grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
10. Erfüllungsort: Unsere Geschäftsräume in Grünz sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Österreich befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
11. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so können wir am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers zuständig. Firma SApro Handels GmbH Grünz 14, 3123 Obritzberg, 21.04.2004. Alle zuvor erschienenen AGB´s verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
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